Sie haben Ihren Traumprinzen oder Ihre Traumfrau gefunden und nun soll dann auch geheiratet werden.
Seit der Einführung der „Ehe für Alle“ ist ab dem 01.10.2017 die Eheschließung auch für Paare gleichen Geschlechts erlaubt. Eingetragene Lebenspartnerschaften können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr begründet werden.
Vorher müssen Sie allerdings Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind. Dies kannten wir früher unter dem Begriff „Das Aufgebot bestellen“. Wenn Sie und Ihr Partner bzw. Partnerin unterschiedliche Wohnsitze haben, suchen Sie sich das Anmeldestandesamt einfach aus.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch
Sollten Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sein benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister oder eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde sowie den rechtskräftigem Scheidungs- bzw. Aufhebungsbeschluss. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner verstorben ist, ist die Vorlage einer Sterbeurkunde erforderlich.
Welche Unterlagen Sie jedoch ganz individuell brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Historie ab. Eine allgemeingültige Liste gibt es leider nicht.
Bei dieser Seite handelt es sich um eine ganz allgemeine Information, nehmen Sie auf jeden Fall rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen Sie sich persönlich beraten, welche
Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren evtl. dauern kann und welche Gebühren auf Sie zukommen.
Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden.
Verfasser: Theo Staub, Bürgermeister der Gemeinde Namborn
Tipp der Redaktion: In unserer Hochzeits-Checkliste finden Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die Sie üblicherweise zur standesamtlichen Trauung benötigen.
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